Wir möchten aktuell versuchen, einen Überblick über das noch bestehende und das neue, noch nicht verabschiedete „Heizungsgesetz“ zu geben:
Noch Mal auf Anfang:
Klimaziele für Deutschland
- Bis 2030: Treibhausgasemissionen um 65 % reduzieren
- Bis 2040: Treibhausgasemissionen um 88 % reduzieren
- Bis 2045: Klimaneutralität erreichen
Kommunale Ebene (Beispiel Wermelskirchen)
Auf kommunaler Ebene sollen Kommunen eine kommunale Wärmeplanung erstellen. Für Kommunen mit bis 100.000 Einwohnern gilt hierfür eine Frist bis 30.06.2028. Ziel ist es, den Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045 zu unterstützen.
Gebäudeenergiegesetz (GEG) – häufig „Heizungsgesetz“ genannt
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) existiert seit 2020 und wurde in den Folgejahren mehrfach geändert. Eine zentrale Neuerung ist die Vorgabe, dass neu eingebaute Heizungen die Wärmeversorgung zu mindestens 65 % aus erneuerbaren Energien sicherstellen sollen.
Wann gilt die 65-%-Vorgabe?
- Seit 01.01.2024 gilt die Vorgabe zunächst für Neubauten in Neubaugebieten.
- Für Bestandsgebäude (und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten) greifen die Anforderungen in vielen Fällen erst nach Ablauf der Fristen der kommunalen Wärmeplanung (für kleinere Kommunen: bis 30.06.2028).
Bestandsgebäude: Austauschpflicht?
Ein Austausch funktionierender Heizungen ist grundsätzlich nicht verpflichtend. Relevant wird die Regel vor allem dann, wenn eine Heizung neu eingebaut werden muss – etwa, wenn ein Austausch ansteht (z. B. weil die alte Anlage nicht mehr wirtschaftlich reparierbar ist).
Mögliche Erfüllungsoptionen (vereinfacht)
Je nach Gebäude, Kommune und Planung kommen unterschiedliche Lösungen infrage, z. B.:
- Wärmepumpe
- Biomasseheizung (z. B. Holz/Pellets)
- Anschluss an ein Wärmenetz/Fernwärme, sofern verfügbar bzw. vorgesehen
- Weitere Erfüllungswege sind möglich; die rechtliche Zulässigkeit hängt von den konkreten GEG-Regelungen, Übergangsfristen und der kommunalen Wärmeplanung ab.
Förderung für klimafreundliche Heizungen (Stand derzeitige Bundesförderung)
Die Förderung setzt sich – vereinfacht – aus mehreren Bausteinen zusammen, u. a.:
- 30 % Grundförderung beim Einbau einer klimafreundlichen Heizung
- 20 % Klimageschwindigkeitsbonus bei frühzeitigem Austausch bestimmter (insbesondere älterer bzw. fossiler) Anlagen – Anträge hierfür sind bis 31.12.2028 möglich (danach reduziert sich der Bonus)
- 30 % Einkommensbonus bei geringem Einkommen (unter bestimmten Voraussetzungen)
- Zusätzlich können zinsgünstige Kredite möglich sein
- Maximale Förderung: bis 70 %.
- Maximal förderfähige Investitionskosten (Wohngebäude):
- 30.000 € für die erste Wohneinheit
- 15.000 € für die 2. bis 6. Wohneinheit
- 8.000 € für jede weitere Wohneinheit
Hinweis: Ob und wie lange Förderungen in gleicher Höhe fortgeführt werden, hängt von den jeweiligen politischen Entscheidungen und Haushaltsmitteln ab. Häufig wird kommuniziert, dass die Förderung mindestens bis 2029 weitergeführt werden soll – absolute Planungssicherheit gibt es jedoch nur im Rahmen der jeweils gültigen Programme.
Zusätzlich gibt es Anforderungen (z. B. bei Dämmung/energetischer Sanierung), die insbesondere beim Erwerb einer Bestandsimmobilie relevant sein können.
Geplante Änderungen: „Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)“ – Eckpunkte
Für 2026 wurden von Union und SPD Eckpunkte zu einer Reform vorgestellt; ein Gesetzentwurf wurde angekündigt. Solange der Entwurf nicht vorliegt, sind Details vorbehaltlich.
Kernaussagen der Eckpunkte (nach bisheriger Darstellung)
- Die bisher stark hervorgehobene 65-%-Vorgabe soll in dieser Form entfallen bzw. durch ein anderes System ersetzt werden.
- Stattdessen soll für Gas und Öl eine „Grünquote“ eingeführt werden:
- ab 2029 zunächst 10 % klimafreundliche Bestandteile (z. B. bei Gas: Biomethan/Bioerdgas/Bio-CNG/Wasserstoff; bei Öl: biogene oder synthetische Anteile)
- die Quote soll bis 2040 schrittweise steigen (konkrete Stufen/Definitionen sind bislang nicht vollständig ausgeführt)
- Der Austausch funktionierender Heizungen soll weiterhin nicht verpflichtend sein.
- Die Reform wird als stärker technologieoffen beschrieben.
- Zur Förderung wird derzeit häufig dargestellt, dass weiterhin bis zu 70 % möglich sein sollen; Aussagen zur Laufzeit (z. B. bis 2029) sind politisch, aber ohne finalen Gesetzes-/Haushaltsbeschluss nicht endgültig.
Kritik (Opposition und Umweltverbände) – grob zusammengefasst
- Befürchtung, dass die Klimaziele im Gebäudesektor schwerer erreichbar werden, wenn die 65-%-Vorgabe nicht mehr zentral ist.
- Kritik an einer möglicherweise zu niedrigen Grünquote sowie an begrenzter Verfügbarkeit klimafreundlicher Brennstoffe.
- Hinweis auf Konkurrenz um „grüne Gase“ (Industrie vs. Wärme), mögliche Preissteigerungen und damit eine Belastung der Verbraucher.
- Sorge, dass Mieter durch steigende Brennstoffpreise (inkl. Grünquote-Aufschlag) stärker belastet werden könnten, falls keine wirksamen Schutzmechanismen greifen.
Befürworter der Eckpunkte – grob zusammengefasst
Befürworter (u. a. Parteien der Mitte, Teile der Bau- und Immobilienwirtschaft sowie Verbände) argumentieren typischerweise:
- Die Vorschläge seien flexibler, praktischer und technologieoffener.
- Es gebe weniger wahrgenommenen Zwang zu einem schnellen Technologiewechsel.
- Das Klimaziel sei grundsätzlich erreichbar, nur mit anderen Instrumenten („sanftere Transformation“).
- Mehr Akzeptanz in der Bevölkerung wird erwartet.
- Größerer Fokus auf Gebäudehülle/Sanierung statt allein auf Heizungstechnik.
Da der Gesetzentwurf noch nicht vorliegt, bleibt die Bewertung vieler Details derzeit vorläufig.
Wie steht unser Stammtisch zu der Diskussion?
Unser Stammtisch möchte den Wandel weg von fossilen Energieträgern – hin zu erneuerbaren Energien unterstützen.
Der Technologiewandel ist ein laufender Prozess. Wir verstehen uns als Teil dieses Prozesses in Wermelskirchen: In der Gruppe gibt es bereits Teilnehmer*innen, die engagiert sind, sich vernetzen, neue Technologien verfolgen und Erfahrungen austauschen.
Sie sind eingeladen, mitzumachen.
siehe : Nächster Termin Stammtisch im Juni.
