Aktuelles zum „Heizungsgesetz“

Wir möchten aktuell versuchen, einen Überblick über das noch bestehende und das neue, noch nicht verabschiedete „Heizungsgesetz“ zu geben:

Noch Mal auf Anfang:

Klimaziele für Deutschland

  • Bis 2030: Treibhausgasemissionen um 65 % reduzieren
  • Bis 2040: Treibhausgasemissionen um 88 % reduzieren
  • Bis 2045: Klimaneutralität erreichen

Kommunale Ebene (Beispiel Wermelskirchen)

Auf kommunaler Ebene sollen Kommunen eine kommunale Wärmeplanung erstellen. Für Kommunen mit bis 100.000 Einwohnern gilt hierfür eine Frist bis 30.06.2028. Ziel ist es, den Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045 zu unterstützen.


Gebäudeenergiegesetz (GEG) – häufig „Heizungsgesetz“ genannt

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) existiert seit 2020 und wurde in den Folgejahren mehrfach geändert. Eine zentrale Neuerung ist die Vorgabe, dass neu eingebaute Heizungen die Wärmeversorgung zu mindestens 65 % aus erneuerbaren Energien sicherstellen sollen.

Wann gilt die 65-%-Vorgabe?

  • Seit 01.01.2024 gilt die Vorgabe zunächst für Neubauten in Neubaugebieten.
  • Für Bestandsgebäude (und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten) greifen die Anforderungen in vielen Fällen erst nach Ablauf der Fristen der kommunalen Wärmeplanung (für kleinere Kommunen: bis 30.06.2028).

Bestandsgebäude: Austauschpflicht?

Ein Austausch funktionierender Heizungen ist grundsätzlich nicht verpflichtend. Relevant wird die Regel vor allem dann, wenn eine Heizung neu eingebaut werden muss – etwa, wenn ein Austausch ansteht (z. B. weil die alte Anlage nicht mehr wirtschaftlich reparierbar ist).

Mögliche Erfüllungsoptionen (vereinfacht)

Je nach Gebäude, Kommune und Planung kommen unterschiedliche Lösungen infrage, z. B.:

  • Wärmepumpe
  • Biomasseheizung (z. B. Holz/Pellets)
  • Anschluss an ein Wärmenetz/Fernwärme, sofern verfügbar bzw. vorgesehen
  • Weitere Erfüllungswege sind möglich; die rechtliche Zulässigkeit hängt von den konkreten GEG-Regelungen, Übergangsfristen und der kommunalen Wärmeplanung ab.

Förderung für klimafreundliche Heizungen (Stand derzeitige Bundesförderung)

Die Förderung setzt sich – vereinfacht – aus mehreren Bausteinen zusammen, u. a.:

  • 30 % Grundförderung beim Einbau einer klimafreundlichen Heizung
  • 20 % Klimageschwindigkeitsbonus bei frühzeitigem Austausch bestimmter (insbesondere älterer bzw. fossiler) Anlagen – Anträge hierfür sind bis 31.12.2028 möglich (danach reduziert sich der Bonus)
  • 30 % Einkommensbonus bei geringem Einkommen (unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Zusätzlich können zinsgünstige Kredite möglich sein
  • Maximale Förderung: bis 70 %.
  • Maximal förderfähige Investitionskosten (Wohngebäude):
  • 30.000 € für die erste Wohneinheit
  • 15.000 € für die 2. bis 6. Wohneinheit
  • 8.000 € für jede weitere Wohneinheit

Hinweis: Ob und wie lange Förderungen in gleicher Höhe fortgeführt werden, hängt von den jeweiligen politischen Entscheidungen und Haushaltsmitteln ab. Häufig wird kommuniziert, dass die Förderung mindestens bis 2029 weitergeführt werden soll – absolute Planungssicherheit gibt es jedoch nur im Rahmen der jeweils gültigen Programme.

Zusätzlich gibt es Anforderungen (z. B. bei Dämmung/energetischer Sanierung), die insbesondere beim Erwerb einer Bestandsimmobilie relevant sein können.


Geplante Änderungen: „Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)“ – Eckpunkte

Für 2026 wurden von Union und SPD Eckpunkte zu einer Reform vorgestellt; ein Gesetzentwurf wurde angekündigt. Solange der Entwurf nicht vorliegt, sind Details vorbehaltlich.

Kernaussagen der Eckpunkte (nach bisheriger Darstellung)

  • Die bisher stark hervorgehobene 65-%-Vorgabe soll in dieser Form entfallen bzw. durch ein anderes System ersetzt werden.
  • Stattdessen soll für Gas und Öl eine „Grünquote“ eingeführt werden:
    • ab 2029 zunächst 10 % klimafreundliche Bestandteile (z. B. bei Gas: Biomethan/Bioerdgas/Bio-CNG/Wasserstoff; bei Öl: biogene oder synthetische Anteile)
    • die Quote soll bis 2040 schrittweise steigen (konkrete Stufen/Definitionen sind bislang nicht vollständig ausgeführt)
  • Der Austausch funktionierender Heizungen soll weiterhin nicht verpflichtend sein.
  • Die Reform wird als stärker technologieoffen beschrieben.
  • Zur Förderung wird derzeit häufig dargestellt, dass weiterhin bis zu 70 % möglich sein sollen; Aussagen zur Laufzeit (z. B. bis 2029) sind politisch, aber ohne finalen Gesetzes-/Haushaltsbeschluss nicht endgültig.

Kritik (Opposition und Umweltverbände) – grob zusammengefasst

  • Befürchtung, dass die Klimaziele im Gebäudesektor schwerer erreichbar werden, wenn die 65-%-Vorgabe nicht mehr zentral ist.
  • Kritik an einer möglicherweise zu niedrigen Grünquote sowie an begrenzter Verfügbarkeit klimafreundlicher Brennstoffe.
  • Hinweis auf Konkurrenz um „grüne Gase“ (Industrie vs. Wärme), mögliche Preissteigerungen und damit eine Belastung der Verbraucher.
  • Sorge, dass Mieter durch steigende Brennstoffpreise (inkl. Grünquote-Aufschlag) stärker belastet werden könnten, falls keine wirksamen Schutzmechanismen greifen.

Befürworter der Eckpunkte – grob zusammengefasst

Befürworter (u. a. Parteien der Mitte, Teile der Bau- und Immobilienwirtschaft sowie Verbände) argumentieren typischerweise:

  • Die Vorschläge seien flexibler, praktischer und technologieoffener.
  • Es gebe weniger wahrgenommenen Zwang zu einem schnellen Technologiewechsel.
  • Das Klimaziel sei grundsätzlich erreichbar, nur mit anderen Instrumenten („sanftere Transformation“).
  • Mehr Akzeptanz in der Bevölkerung wird erwartet.
  • Größerer Fokus auf Gebäudehülle/Sanierung statt allein auf Heizungstechnik.

Da der Gesetzentwurf noch nicht vorliegt, bleibt die Bewertung vieler Details derzeit vorläufig.


Wie steht unser Stammtisch zu der Diskussion?

Unser Stammtisch möchte den Wandel weg von fossilen Energieträgern – hin zu erneuerbaren Energien unterstützen.

Der Technologiewandel ist ein laufender Prozess. Wir verstehen uns als Teil dieses Prozesses in Wermelskirchen: In der Gruppe gibt es bereits Teilnehmer*innen, die engagiert sind, sich vernetzen, neue Technologien verfolgen und Erfahrungen austauschen.

Sie sind eingeladen, mitzumachen.
siehe : Nächster Termin Stammtisch im Juni.

Klimaanpassungskonzept der Stadt Wermelskirchen

Am 25.03.2026 wurde das Klimaanpassungskonzept von Frau Pflug für die Stadt Wermelskirchen vorgestellt.  Es gab sehr viele Informationen und ich habe mir nicht alles merken, bzw. notieren können – also bei Interesse bitte nachfragen bei den entsprechenden Stellen.

Das ganze Werk umfasst 400 Seiten. Es kann wohl eingesehen werden, wenn ich das richtig verstanden habe.  Bei der Entwicklung des Konzeptes  gab es viele verschiedene Beteiligungsgruppen.

Danach wurden 10 Handlungsbereiche herausgearbeitet und kurz-mittel-langfristige Maßnahmen erarbeitet. Einige Maßnahmen werden gefördert.

Handlungsbereiche sind u.a. : Biodiversität, Bevölkerungsschutz, Kommunale Gebäude, Wasser, Stadtentwicklung, Verkehr, Überdachung , PV

Nach einer Bestandsaufnahme wurden verschiedene Szenarien durchgespielt. Ausgehend von einem mittleren Verlauf der Klimaveränderung, flacht die Kurve der Erwärmung und der Starkregen ab, geht man allerdings vom  Worst Case aus, steigt die Kurve extrem hoch.

Es wurden Karten vorgelegt, die aufzeigen, in welchen Bereichen mit der Zunahme von Starkregenvorkommen zu rechnen ist und wo mit besonders hoher Hitze zu rechnen ist.  Hotspots, was die Hitze betrifft, sind die Innenstadt und Dabringhausen und Tente. In diesen Bereichen leben wohl auch die meisten Menschen ab 67 Jahren, die von der Hitze besonders betroffen sein werden.

15 Maßnahmen werden wohl kurzfristig angegangen. Zum Thema Entsiegelung werden wohl die Schulhöfe anvisiert.

Es gab Vorträge von verschiedenen Vertretern:

Stephanie Rausch vom RBK (Rheinisch-Bergischer-Kreis) Klimaanpassungsbeauftragte.

Karte der Wärme und Starkregen seit 1881: Wärme steigt, 7% mehr Luftfeuchtigkeit  –  Starkregengefahr steigt.  Eine Starkregenkarte  wurde vorgelegt  und Fließwassersimulationen. Um individuell zu erfahren, inwieweit man in einem Gebiet wohnt, welches besonders betroffen sein könnte, gibt es die Möglichkeit, hier Informationen zu erhalten:

www.rbk-direkt.de/starkregengefahrenkarte  vom Rheinisch-Bergischen-Kreis

Wenn es um individuelle Vorsorge geht:

 www.rbk-direkt.de/informationen-fuer-die-buergerinnen-und-buerger

Verbraucherzentrale  NRW  –  Hanna Vitz berät zum Thema Überflutungsschutz. Es gibt einen Klimakoffer in dem u.a. aufgezeigt wird, welche Maßnahmen dazu dienen, mehr Wasser bei Starkregenfällen, aufzunehmen:  Klimakoffer@verbraucherzentrale.nrw    und www.klimakoffer.nrw   und Tel.: 021191380-1300

Hier erfährt man auch etwas über Dachbegrünung, Entsiegelung von Schottergärten, einiges wird auch gefördert.

Es gab noch einen Vortrag von Cornelia Lösche – auch Verbraucherzentrale, glaube ich, zum Thema Pflanzen/ Nutzung von Regenwasser auch für Toilette und Waschmaschine. Sie klärt über geeignete Blühpflanzen auf und wie sie bearbeitet werden müssen, damit es gut gelingt. Sie verteilt Tüten mit bergischer Blütenmischung (gefördert vom Land), die mehrjährig sind. Viele Mischungen, die man kaufen kann, blühen nur einjährig und enthalten oft exotische Mischungen. Eine Blühfläche muss demnach vorbereitet werden (Wiesen schälen) und 1- bis 2-mal im Jahr gemäht werden.

Christian  Handwerk auch Verbraucherzentrale, geht auf Dämmung ein:

Fenster dicht – schützen vor Wärme und Kälte: Wenn Papier aus geschlossenem Fenster gezogen werden kann, sollte man dringend   abdichten. Sonnenschutz von außen ist natürlich die beste Lösung. Sonnenschutzfolie kann sinnvoll sein, muss aber sehr sorgsam angebracht werden, ansonsten reißt das Glas…also Vorsicht. Dachdämmung gut für Sommer und Winter, Wanddämmung eher nur für den Winter hilfreich. Klimaanlage erst sinnvoll, wenn alle anderen Maßnahmen ausgereizt sind. Nicht jede Wärmepumpe kann kühlen. Problem sind wohl die Heizkörper  durch Taubildung, Fußbodenheizung gut geeignet.

Zusätzlich zu den Vorträgen gab es Stände, bei denen man sich vor und nach der Veranstaltung informieren konnte und Infomaterial erhalten konnte. Für den Aufwand aller Beteiligter, kamen  eigentlich zu wenige Bürger*innen.

Stände von NABU Bergisch Gladbach , BUND Wermelskirchen-Burscheid, Verbraucherzentrale NRW